Föderationsrats-Verordnung (FVO)




§ 1 Der Föderationsrat

Der Föderationsrat ist das zentrale Regierungsorgan der Föderation und hat seinen Sitz auf der Erde.

(a) Der Föderationsrat besteht aus je zwei Repräsentanten der Spieleinheiten des Rollenspiels, sowie des Präsidiums.

(b) Die Mitgliedschaft im Rat ist eine große Ehre und bringt keinerlei Inplay oder Offplay Vor- oder Nachteile.

(c)  Der Föderationsrat entscheidet über Inplay Angelegenheiten.

Zum Beispiel:

  • Kriegserklärungen
  • Mitgliedsanträge für den Föderationsbeitritt

Eine Entscheidung über die Anträge erfolgt durch eine einfache Mehrheit.

(d) Der Föderationsrat entscheidet über Offplay Angelegenheiten.

Zum Beispiel:

  • Änderungswünsche der Regeln
  • Neues Schiff oder Station in Dienst stellen
  • Schiff oder Station außer Dienst stellen

Eine Entscheidung über die Anträge bedarf einer 2/3 Mehrheit.

(e) Der Föderationsrat tagt mindestens einmal im Monat. In außergewöhnlichen Angelegenheiten kann der Föderationsrat auch mehrmals im Monat tagen. Ein Sitzungsprotokoll zu jeder Sitzung ist vom Schriftführer anzufertigen und zeitnah, spätestens eine Woche vor der nächsten Sitzung im Forum zu veröffentlichen.

(f) Die Mitgliederanzahl muss immer aus einer ungeraden Anzahl bestehen. Bei gerade Anzahl an Mitgliedern während einer Sitzung, darf bei Abstimmungen ein Mitglied nicht mit abstimmen. Dies ist vor der Abstimmung zu regeln.

§ 2 Mitglied im Föderationsrat

Der Dienst im Föderationsrat gilt für ein Offplay Jahr.

 Ein Mitglied kann aus dem Föderationsrat ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied sich bei Diskussionen zu sehr gehen lässt (Beleidigung, Beschimpfungen, schreien, …) oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Um eine Mitgliedschaft zu beenden, benötigt es einer 2/3 Mehrheit.

§ 3 Wahl der Mitglieder

Die Wahl der Mitglieder findet auf jeder Spieleinheit separat statt. Wie die Wahl auf den Spieleinheiten organisiert wird, ist der Crew der Spieleinheit selbst überlassen. Das Präsidium darf dies nicht vorschreiben.

Jede Spieleinheit muss zwei Repräsentanten wählen, die für den Föderationsrat tätig sein werden. Die Mitgliedschaft ist ehrenhalber und hat keinerlei Einfluss auf Beförderungen. Mitglieder des Präsidiums sind nicht in den Rat wählbar und dürfen daher nicht bei einer Wahl auf einer Spieleinheit aufgestellt werden. Sie haben aber ein Stimmrecht. Jeder Spieler ab Rang Ensign kann Mitglied im Rat werden.

§ 4 Vorgang einer Wahl

Kommt es zur Wahl eines Föderationsrates, so kann jede Spieleinheit für sich eine Mitgliederliste erstellen, wo Vorschläge gesammelt werden. Nachdem diese Vorschlagerunde vorbei ist, findet die Wahl statt. Die beiden Crewmitglieder mit den meisten Stimmen, werden, sofern sie die Wahl annehmen, zu Repräsentanten ihrer Spieleinheit und treten dem Föderationsrat bei.

Haben zwei Crewmitglieder die gleiche Anzahl an Stimmen, findet eine neue Wahl zwischen diesen beiden Mitgliedern statt.

§ 5 Sitzungen des Föderationsrates

Jedes Treffen des Föderationsrates findet mindestens einmal im Monat statt. Eine Einladung erfolgt vom Schriftführer des Föderationsrates mindestens 14 Tage, spätestens sieben Tage vor dem Termin mit einer Erinnerung mindestens drei Tage, spätestens einen Tag vor dem eigentlichen Termin.

§ 6 Posten innerhalb des Föderationsrates

Im Föderationsrat können folgende Posten übernommen werden:

  • Föderationsratspräsident
  • Föderationsratsvizepräsident
  • Föderationsratsschriftführer
  • Vertreter der Spieleinheiten (je zwei Stück)

Die Wahl des Föderationsratspräsident und des Föderationsratsvizepräsidenten findet jedes Jahr satt. Gewählt werden kann jeder Vertreter der Spieleinheiten und die Mitglieder des Präsidiums.




Unterzeichnet am 01.01.2021 von:


FAdm. Dr. Kathrin McMora
VAdm. Gerald Janus
- Oberkommandierende -
- Direktorin der Akademie der Sternenflotte -






VAdm. Jayden Teksenju

- Direktor des Ingenieurskorps -




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