Ausbildungs-Verordnung (AVO)


Inhalt





§ 1 Aufgabe der Akademie der Sternenflotte
1. Die Akademie der Sterneflotte vermittelt den Nachwuchskräften eine an den Posten der Sternenflotte orientierte Bildung. Sie plant, organisiert und führt in Zusammenarbeit mit der Sternenflotte die Fort- und Weiterbildung durch.
2. Der Akademie der Sternenflotte obliegt
          a) die Ausbildung der Kadetten der Sternenflotte,
          b) die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfungen für die Kadetten der Offizierslaufbahn,
          c) die Planung, Organisation sowie Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich Schulungen im Bereich der verschiedenen Posten,
3. Weitere Aufgaben sind die Mitwirkung bei der Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung der curricularen Lehrpläne für die Qualifikationsebene der Unteroffiziere,
4. Der Akademie der Sternenflotte können vom Oberkommando und / oder Föderationsrat weitere Aufgaben übertragen werden.
5. Der Sitz der Akademie der Sternenflotte ist in San Francisco auf der Erde.

§ 2 Die Ausbildung
1. Jedes Individuum kann sich an der Akademie der Sternenflotte bewerben. Die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme ist das vollendete 18. Lebensjahr und bestehen des Aufnahmetestes.

2. Während der Ausbildung gibt es verschiedene Fächer, die ein Kadett der Akademie der Sternenflotte absolvieren muss und Fächer, die ein Kadett belegen kann.

          a) Die Fächer, die ein Kadett in der Grundausbildung (1. und 2. Jahr) belegen muss, sind:

  •           Administration
  •           Waffen: Phaser
  •           Unbewaffneter Kampf
  •           Computer: Operation und Programmierung
  •           Elektronik Operation: Sensoren und Transporter
  •           Erste Hilfe
  •           Geschichte der Föderation
  •           Verschiedene Sprachen (Föderationsstandard und Fremdsprachen)
  •           Föderationsrecht
  •           Mathematik
  •           Physik
  •           Shuttle Flugtraining
  •           Sternenflottenprotokolle
  •           Operationen in Raumanzügen durchführen
  •           Xenobiologie und
  •           Xenologie

          b) Nach Ende des zweiten Jahres, muss sich der Kadett für ein Schwerpunktfach zu den Grundfächern entscheiden. Diese Fächer können sein:

  •           Taktik und Kommunikation
  •           Technik
  •           Steuerung / Navigation, Operationen
  •           Sicherheit
  •           Psychologie (Grundkurs)
  •           Recht (Grundkurs)
  •           Medizin (Grundkurs)
  •           Wissenschaft (Grundkurs)

          Die Schwerpunktfächer belegen die Kadetten bis zum Ende des 4. Jahres der Akademie der Sternenflotte.

          c) Nach dem der Kadett das 4. Jahr erfolgreich abgeschlossen hat und somit im Normalfall die Akademie der Sternenflotte verlässt, kann ein Kadett weitere Jahre anhängen, um die           Schwerpunktfächer zu vertiefen, wo ein Grundkurs erfolgreich abgeschlossen wurde.

          d) Ab dem Rang eines Lieutenant Commander kann der Offizier zurück an die Akademie kommen, um einen Kommando-Lehrgang zu besuchen. Dieser Lehrgang ist sehr           anspruchsvoll, da dies die Voraussetzung ist um später ein Schiff oder eine Station zu befehligen.


§ 3 Leitung der Akademie
Die Leitung der Akademie der Sternenflotte und deren Stellvertreter werden durch Stellenausschreibungen und Ernennungen durch das Oberkommando bestimmt.

§ 4 Dozenten, Lehrbeauftragte
1. Die Dozenten und Lehrbeauftragte der Akademie der Sternenflotte werden durch Stellenausschreibungen und Ernennungen durch den Leiter oder dessen Stellvertreter bestimmt.
2. Es ist möglich, sich jederzeit bei der Akademie der Sternenflotte für einen Lehrstuhl eines bestimmten Themas zu bewerben.
3. Jeder Abteilungsleiter der Sternenflotte hat sich in regelmäßigen Abständen bei der Akademieleitung zu melden und ein entsprechendes Grundlagenseminar für ihren Fachbereich zur Verfügung zu stellen. Dem Abteilungsleiter ist hierbei freigestellt, ob sie selbst den Lehrstuhl wahrnehmen oder ob dies ein anderer Lehrbeauftragter übernimmt.
Sollte in diesem Fall ein anderer Lehrbeauftragter diesen Lehrstuhl besetzen, so bestimmt die Akademieleitung den Dozenten.

§ 5 Aufnahme an die Akademie der Sternenflotte
Bewerben kann sich jeder der einen Hochschulabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss und wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Kandidat reicht seine Bewerbung mit Lebenslauf bei der Personalabteilung und die Akademieleitung ein und erhält eine entsprechende Rückmeldung. Der potenzielle Kadett muss außerdem seine körperliche und geistige Tauglichkeit unter Beweis stellen.
Nach der Kontaktaufnahme durch die Akademieleitung oder deren Stellvertreter beginnt die eigentliche Ausbildung an der Akademie.
Sollte während des Ausnahmeverfahrens festgestellt werden, das der Lebenslauf des Bewerbers nicht der Wahrheit entspricht, wird dem Bewerber die Aufnahme an der Akademie der Sternenflotte untersagt und eine Untersuchung anberaumt.

§ 6 Beförderungen
Der Einstiegsrang in die Sternenflotte ist Crewman. Nach dem alle Formalitäten abgeschlossen sind und der neue Spieler entschieden hat die Akademie zu besuchen, erhält er den Rang eines Kadett 4th Class.
Während der Zeit auf der Akademie kann sich der Kadett. entscheiden, welchen Posten er später übernehmen möchte.
Jegliche Beförderungen von Kadetten werden entweder von der Akademieleitung oder deren Stellvertreter durchgeführt.
Die Beförderung von Kadett 1st Class zum Ensign führt die Personalabteilung mit Abstimmung der Akademieleitung durch.

§ 7 Personal der Akademie der Sternenflotte
(Stand SZ 12021010)
Direktor/in der Akademie:   Vize Admiral Gerald Janus
Stellvertretender Direktor/in der Akademie:   Lieutenant Commander Erik Thunder

§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zu SZ 12020101 (am 01.01.2021) in Kraft.

§ 9 Promotionsverfahren
Es gibt die Möglichkeit für jeden Charakter ein Promotionsverfahren zu durchlaufen. Die Regeln des Promotionsverfahren können der Promotionsverordnung entnommen werden. (Derzeit noch in Ausarbeitung, Stand: 01.07.2021)

§ 10 Salvatorische Klausel
1. Sind Paragrafen ganz oder teilweise unwirksam, so behält die Verordnung der Akademie der Sternenflotte seine Wirksamkeit.
2. Soweit die Bestimmungen nicht Verordnungsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt der Verordnung nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.Die Verordnung ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Kadetten darstellen würde.


Unterzeichnet am 01.01.2021 von


VAdm. Gerald Janus Lt.-Cmdr. Erik Thunder
- Direktorin der Akademie der Sternenflotte - - Stellvertretender Direktor der Akademie der Sternenflotte -




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